Da hat sich der NVV- NordhesslicherVerkehrsVerbund - wieder was schönes ausgedacht. Unter dem Kulanzangebot “NVV- 5 Minuten Garantie,” erstattet der NVV den Fahrgästen das Entgelt für die Fahrt, wenn der Bus mehr als 5 Minuten Verspätung hat, dabei sammelt der NVV persönliche Daten der Fahrgäste, die sich die Fahrtkosten bei Verspätungen zurückholen wollen. Ein wirklich feiner Service! Aber in dieser Hinsicht ist man ja vom NVV nicht verwöhnt.
Bei der Eingabe der Daten über den Vorfall der Verspätung fragt der NVV die persönlichen Daten der Fahrgäste ab.
Der Fahrgast muss zwangsläufig einer Übermittlung seiner persönlichen Daten zustimmen, sonst bricht das System ab. Wofür benötigt der NVV eigentlich das Geburtsdatum seiner Fahrgäste? Er wird die ja wohl kaum zum Geburtstag beglücken wollen. Vom NVV wurde mir mitgeteilt, dass man nur über das Geburtsdatum die Fahrgäste dem entsprechenden Fall zuordnen kann. Eine andere Möglichkeit hätte man nicht. Das kann man glauben oder kann es lassen. Ich lasse es lieber, weil ich nirgends auf der gesamten 5-Minuten Garantie-Site des NVV einen Hinweis darüber finde, dass die Daten nach Abschluss der Reklamation umgehend gelöscht werden.
Der NVV weist zwar darauf hin, dass die persönlichen Daten nur zu Kontaktzwecken genutzt werden und die Beschwerde anonym behandelt wird. Alleine das geht kaum, denn dann hätte man die persönlichen Daten erst gar nicht erheben dürfen. Wenn der Fahrgast nun schon dem NVV sein zwangsweises Einverständnis geben muss, dass der seine persönlichen Daten zu “betrieblichen” Zwecken verwenden darf, kann das viel bedeuten, er legt sich ja nicht fest, was er mit “betrieblich” meint und wie er die Daten weiterverwertet.
Es ist vielen nicht bewusst, dass das Geburtsdatum einer Person ein gravierendes persönliches Datenmerkmal ist, welches eine einwandfreie Identifizierung auch ohne nähere Adressdaten zulässt. Sowas hat in den Händen des NVV nichts zu suchen!
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass der NVV hier persönliche Daten seiner Fahrgäste sammelt um diese Daten möglicherweise gewinnbringend weiter zu verwenden. Auf meine entsprechende Anfrage beim NVV wies man dies zwar zurück, doch schriftlich bestätigen wollte man mir das nicht.

