Arzneimittel aus dem Supermarkt
In den Märkten der Drogeriekette “dm” dürfen künftig Medikamente bestellt und verkauft werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster - und gab damit der Drogeriemarktkette recht, die gegen ein Verbot der Stadt Düsseldorf geklagt hatte. Zugleich kippte das Gericht mehrere vorangegangene Gerichtsentscheidungen, in denen der Verkauf von Medikamenten in den Drogerien untersagt worden war.
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