Verwaltungsgerichtspräsident des Kasseler Verwaltungsgerichts Dr. Johannes R. verurteilt. Wie schon im Vorfeld zum Tragen kam, wurde das Strafverfahren gegen den Präsidenten des Verwaltungsgerichts in Kassel, Dr. Johannes R. sozusagen "auf dem kleinen Dienstweg" erledigt, d.h. um eine öffentliche Hauptverhandlung kam der Kinderpornogucker, auf dessen Computer laut Aussagen der Staatsanwaltschaft 1010 kinderpornografische Bilddateien und zwei Videos gefunden wurden, herum. Das milde Urteil von neun Monaten zur Bewährung und die Auflage, 4.800 Euro an den deutschen Kinderschutzbund zu zahlen, wurde per Strafbefehl ausgesprochen. Der Verurteilte akzeptierte den Strafbefehl, somit ist der Verwaltungsgerichtspräsident des Verwaltungsgerichts Kassel, Dr. Johannes R. vorbestraft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden auf dem Computer des Dr. R. 1010 Bilddateien und zwei Videos mit kinderpornografischem Inhalt gefunden. Wie der HR ausführt sind auf dem Bildmaterial Mädchen und Jungen unter 14 Jahren zu sehen. Sie werden gezeigt bei sexuellen Handlungen mit anderen Kindern, Erwachsenen oder an sich selbst. (Die hier durchgestrichen dargestellte Formulierung wurde auf der HR-online Seite inzwischen wieder entfernt) Möglicherweise hatte man sich anscheinend versehen, die falsche Brille auf, es waren nur harmlose Reiseerinnerungen mit der Kindergartenkrabbelgruppe auf dem PC oder der zuständige Redakteur hat einen anderen plausiblen Grund diese Formulierung zu entfernen. Das Gericht legte dem Angeklagten so oder so jedenfalls 49 Fälle zur Last. Ein recht mildes Urteil für dieses Vergehen. Jeder Hühner- und Eierdieb kommt vergleichsweise schlechter weg. Vorläufig sind dem Verwaltungsgerichtspräsidenten die Amtsgeschäfte weiter untersagt. Das Richterdienstgericht wird entscheiden müssen, wie es mit dem hochkarätigen Juristen weiter geht. Wenn das Richterdienstgericht so entscheidet, wie seinerzeit im Falle des betrunkenen Landgerichtspräsidenten Eisenberg, wird der Knick in der Laufbahn des vorbestraften Verwaltungsgerichtspräsidenten Dr. R. sich in engen Grenzen halten. Ich hatte ja gehofft, der Verwaltungsgerichtspräsident wird dazu verurteilt, sich einer entsprechenden Therapie zu unterziehen, denn man muss schon krank und abartig veranlagt sein, seinen Spass an derart widerwärtigem Bildmaterial zu haben. Mit dem Amt eines Richters oder gar eines Verwaltungsgerichtspräsidenten ist das m. E. kaum vereinbar. Dabei fing alles so gut an. Im Jahre 2005 führte der Kasseler Oberbürgermeister den Präsidenten Dr. Johannes R. mit blumigen Worten in sein neues Amt als Verwaltungsgerichtspräsident des Verwaltungsgerichts Kassel ein. Da war die Rede davon, dass er schon ein alter Bekannter der Stadt sei, weil er bereits von 1990 bis 2001 als Richter am Verwaltungsgerichtshof tätig war und in den 80er Jahren 13 Monate am Landgericht gewirkt hat. Der Oberbürgermeister erwähnte in seiner Einführungslaudatio die Tätigkeit des neuen Präsidenten als 1.Vorsitzenden des Tennis-Club Marburg und dass er jemand sei, der die Bälle gut zurückspielt. Da wird auch nicht vergessen, dass Herr Dr. Johannes R. passionierter Wintersportler ist und bereits im zarten Alter von vier Jahren das erste Mal auf Skiern stand. Dem Verwaltungsgericht unter der neuen Leitung des Präsidenten Dr. Johannes R. wünschte der Kasseler Oberbürgermeister in seiner salbungsvollen Einführungsrede eine glückliche Zukunft und dem Präsidenten selber viel Erfolg und alles Gute in Kassel. Mittlerweile hat man den Präsidenten fallen lassen wie eine heisse Kartoffel, jedenfalls in der Internetpräsentation der Stadt Kassel. Bis vor kurzem konnte unter diesem Link noch auf die Einführungsrede zum Amtsantritt des Verwaltungsgerichtspräsidenten gelangen. Zwischenzeitlich geht das nicht mehr. Aber wofür gibt es letzendlich einen Google-Cache. Jetzt muss man schon auf den entsprechenden Google-Cache verlinken, um in diesen verbalen Genuss zu kommen. Bleibt abzuwarten, wann auch dieser Link ins Leere läuft. Das könnte dann ein Beweis dafür sein, dass man diese unappetitliche Sache unter allen Umständen unter der Decke halten möchte. Übrigens: Vor Gericht sind alle gleich, einige scheinen etwas gleicher zu sein. Bei dem 35- jährigen Angeklagten wurden ca. 60 Bilddateien mit kinderpornografischen Dateien gefunden. Im Strafverfahren ist der Angeklagte vom Amtsgericht zu 6 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Die Berufung des Angeklagten gegen dieses Urteil wurde durch das zuständige Landgericht - mit Recht - zurückgewiesen. Auf Grund des Vergehens wurde dem Kläger das Arbeitsverhältnis als Erzieher gekündigt, mit der Begründung, dass allein aufgrund des Besitzes einer größeren Anzahl von Bilddateien mit Ablichtungen betr. pornographische Handlungen an bzw. mit Kindern ein unabweisbarer Verdacht eigener pädophiler Neigungen des Klägers gegeben ist. Den ganzen Vorgang lesen… Wie verhält sich das eigentlich mit dem Verdacht eigener pädophiler Neigungen bei einem Verwaltungsgerichtspräsidenten, auf dessen PC man über 1000 Dateien kinderpornografisches Bildmaterial gefunden hat und der dafür rechtmässig verurteilt wurde?