Public AffairsJuly 7, 2007 3:55 pm

Nicht wirkNlich. Wie die HNA in ihrer Ausgabe vom 25.07.07 meldet, hat sich in Sachen des verurteilten Verwaltungsgerichtspräsidenten des Verwaltungsgerichts Kassel und Kinderpornoguckers Dr. Johannes R. nichts nennenswertes getan. Noch immer bezieht der Straftäter, der sich über 1000 kinderpornografische Bilddateien auf seinen Computer geladen hatte und dafür im Januar "auf dem kleinen Dienstweg" ohne Gerichtsverhandlung per Strafbefehl zu milden 9 Monaten Haft auf Bewährung und 4800 Euro Geldstrafe verurteilt wurde, Bezüge von über 6000.- Euro netto im Monat. Lediglich der Dienstgerichtshof beim Oberlandesgericht Frankfurt/Main hat sich in einem "Eilverfahren"bisher dazu durchgerungen dem schwarze Schaf aus eigenen Reihen die Ausübung seiner Dienstgeschäfte zu untersagen. Der Kinderpornogucker Dr. Johannes R. darf weiterhin auf Kosten der Steuerzahler spazieren gehen. Ein Skandal ohne gleichen. Arbeitnehmer ohne die Privilegien des öffentlichen Dienstes setzen heute schon wegen einer geklauten Büroklammer ihren Arbeitsplatz aufs Spiel. Das hessische Justizministerium hat im Juni beantragt, das Gehalt des Kinderpornoguckers Dr. Johannes R. zu kürzen. Das wird sich sicherlich in moderaten Grenzen halten. Das zuständige Richterdienstgericht hat es bisher nicht für nötig gehalten, zu einer Entscheidung über das weitere Schicksal des Nochverwaltungsgerichtspräsidenten zu kommen. Eine Krähe hackt der anderen bekanntlich kein Auge aus. Wie dem Bericht in der HNA zu entnehmen ist, äusserte sich ein Sprecher des Landgerichts, "dass es irgendwann eine Entscheidung geben wird". Bis dahin darf Dr. Johnnes R. dem Steuerzahler weiter auf dem Sack liegen und über 6000 Euro netto pro Monat kassieren. In Kasseler Juristenkreisen kursiert mittlerweile das Gerücht, dass Dr. Johannes R. eine Stelle in der hessischen Landesverwaltung erhalten soll. Dies wurde zwar von der hessischen Landesverwaltung dementiert, doch ich traue den zuständigen Stellen schon zu, dafür zu sorgen, dass der berufliche Knick in der Laufbahn des Kinderpornoguckers Dr. Johannes R. nicht gar zu drastisch ausfällt. Meines Erachtens gehört Dr. Johannes R. unter Aberkennung jeglicher Pensionsansprüche aus dem Staatsdienst entfernt, dauerhaft und sofort! Update v. 09.11.07: Neuigkeiten?

Public AffairsApril 14, 2007 12:21 am

Macht Ihnen das Einkaufen noch Spass? Mir nicht! Wer beim Einkauf nicht draufzahlen will, muss schon genauer auf Packungsgrößen und Preise schauen. Dabei fällt eine besonders unappetitliche Masche einiger Hersteller auf. Statt den Preis zu erhöhen, reduzieren die einfach den Packungsinhalt. Der Kunde zahlt den gleichen Preis für weniger Ware. Viele Verbraucher merken das nicht sofort, weil sie gewohnheitsmässig auf den Preis schauen und nicht auf das Füllgewicht. Das jüngste Beispiel dafür ist dieser Hersteller von Tiefkühlkost aus Bremerhaven. Der reiht sich jetzt auch ein in das Abkassieren der Verbraucher und reduziert den Packungsinhalt bei gleichbleibendem Preis. Waren bisher 600, bzw. 650 g in den Beuteln, so sind es zukünftig nur noch 500 g, wie in dem Blog der TK-Firma mit dem frostigen Namen zu lesen ist. Nun setzt man in Bremerhaven sogar noch eins drauf. Zur Zeit rechnet man bei dieser Firma noch mit einer normalen Ernte. In der Annahme, dass aber die Preise für die kommenden Ernten steigen, weil u. a. eventuelle Klimaveränderungen Auswirkungen auf die späteren Ernten haben können, aber nicht zwangsläufig müssen, kassiert man schon mal prophylaktisch die Verbraucher nach der bewährten Masche ab: Reduzierung des Packungsinhaltes bei gleichem Preis. Das alles können Sie hier im Originaltext nachlesen. Leider ist eine solche Vorgehensweise kein Einzelfall. Ich finde, man sollte diesen Firmen eindeutig zu verstehen geben, was man von dieser Art und Weise, die Verbraucher abzukassieren, hält und seine Kritik am Verhalten solcher Firmen an der Tiefkühltruhe im Supermarkt zum Ausdruck bringen. So hilflos ist der Kunde gar nicht. So wollte ein Kaffeeröster vor Jahren die Packungsgröße von 500 auf 400 Gramm absenken und mußte dies wieder rückgängig machen, weil die Kunden revoltiert haben. So herausragend schmecken mir die Fertiggerichte von Frosta® nun auch wieder nicht, dass ich mir als Verbraucher diese Abkassiererei gefallen lassen muss. Ich hatte hin und wieder mal das ein oder andere Frosta® - TK-Menue im Gefrierschrank, für alle Eventualitäten, doch das wird sich zukünftig ändern. Auch Aldi, Lidl und andere Anbieter haben in Sachen TK-Menüs einiges schmackhaftes anzubieten, wenn es denn unbedingt Fertiggerichte sein müssen. Vorausgesetzt ich wäre ein enthusiastischer Anhänger von TK-Menues und ich rechne hier richtig, müsste ich für 100 g Frosta®-Menue 0,60 Euro auf den Tisch legen (500 g = 2,99 Euro) Bei Apetito® aus Rheine z. B. müsste ich für 100 g nur 0,37 Euro berappen. (700 g = 2,59 Euro) Das würde bedeuten, 700 g TK-Menue von Frosta® kosten 4,20 Euro, inklusive Reinheitsgebot. Das würde auch bedeuten, dass 700 g TK-Menue von Apetito® nur 2,59 Euro kosten, inklusive keine Geschmacksverstärker, Konservierungs-und Zusatzstoffe lt. gesetzlichen Verordnungen. Das bedeutet, ein Menue von Apetito ist 1,61 Euro günstiger, als ein Menue von Frosta®, wobei bei 500 g Frosta®-Menue noch das Problem hinzu kommt, für mich zumindest, dass man kaum satt wird und eventuell Beilagen wie Kartoffeln, Reis oder Salat zugeben muss, dann wird es noch teurer. 1,61 Euro haben oder nicht haben, sind für viele keine leichte Entscheidung, wobei der Verbraucher die Bekenntnisse mit dem Reinheitsgebot der Hersteller auch nur zur Kenntnis nehmen kann. Nachvollziehen kann er sie kaum. Was haben uns die Firmen schon alles versprochen. Das Waschmittel wäscht schon seit Jahrzehnten immer weisser, weisser gehts gar nicht mehr. Fruchtsaftgetränke schmecken immer orangiger….. so orangige Orangen gibts gar nicht. Und wenn Maggi® sich tausend Knoten in den Löffel macht und die Leser von Readers Digest® die Firma zum 5. Mal hintereinander zur vertrauenvollsten Marke gewählt haben. Ich persönlich habe da so meine Probleme mit dem Glauben. Nun ist eine vorwiegende Ernährung mit Fertiggerichten der gesunden Ernährung sowieso abträglich, denn die meisten Fertiggerichte enthalten zu viel Fett, gesättigte Fettsäuren, zu viel Kochsalz, zu wenig Ballaststoffe und eine geringe Nährstoffdichte. Wer sich gesund ernähren will, sollte auf Gerichte zurückgreifen, die wenig Fett und gesättigte Fettsäuren, wenig Cholesterin und Natrium und pro Portion mindestens 10% an Vitamin A, C, Calcium, Eisen, Protein und Ballaststoffe enthalten.

Public AffairsJanuary 13, 2007 2:36 am

Verwaltungsgerichtspräsident des Kasseler Verwaltungsgerichts Dr. Johannes R. verurteilt. Wie schon im Vorfeld zum Tragen kam, wurde das Strafverfahren gegen den Präsidenten des Verwaltungsgerichts in Kassel, Dr. Johannes R. sozusagen "auf dem kleinen Dienstweg" erledigt, d.h. um eine öffentliche Hauptverhandlung kam der Kinderpornogucker, auf dessen Computer laut Aussagen der Staatsanwaltschaft 1010 kinderpornografische Bilddateien und zwei Videos gefunden wurden, herum. Das milde Urteil von neun Monaten zur Bewährung und die Auflage, 4.800 Euro an den deutschen Kinderschutzbund zu zahlen, wurde per Strafbefehl ausgesprochen. Der Verurteilte akzeptierte den Strafbefehl, somit ist der Verwaltungsgerichtspräsident des Verwaltungsgerichts Kassel, Dr. Johannes R. vorbestraft. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden auf dem Computer des Dr. R. 1010 Bilddateien und zwei Videos mit kinderpornografischem Inhalt gefunden. Wie der HR ausführt sind auf dem Bildmaterial Mädchen und Jungen unter 14 Jahren zu sehen. Sie werden gezeigt bei sexuellen Handlungen mit anderen Kindern, Erwachsenen oder an sich selbst. (Die hier durchgestrichen dargestellte Formulierung wurde auf der HR-online Seite inzwischen wieder entfernt) Möglicherweise hatte man sich anscheinend versehen, die falsche Brille auf, es waren nur harmlose Reiseerinnerungen mit der Kindergartenkrabbelgruppe auf dem PC oder der zuständige Redakteur hat einen anderen plausiblen Grund diese Formulierung zu entfernen. Das Gericht legte dem Angeklagten so oder so jedenfalls 49 Fälle zur Last. Ein recht mildes Urteil für dieses Vergehen. Jeder Hühner- und Eierdieb kommt vergleichsweise schlechter weg. Vorläufig sind dem Verwaltungsgerichtspräsidenten die Amtsgeschäfte weiter untersagt. Das Richterdienstgericht wird entscheiden müssen, wie es mit dem hochkarätigen Juristen weiter geht. Wenn das Richterdienstgericht so entscheidet, wie seinerzeit im Falle des betrunkenen Landgerichtspräsidenten Eisenberg, wird der Knick in der Laufbahn des vorbestraften Verwaltungsgerichtspräsidenten Dr. R. sich in engen Grenzen halten. Ich hatte ja gehofft, der Verwaltungsgerichtspräsident wird dazu verurteilt, sich einer entsprechenden Therapie zu unterziehen, denn man muss schon krank und abartig veranlagt sein, seinen Spass an derart widerwärtigem Bildmaterial zu haben. Mit dem Amt eines Richters oder gar eines Verwaltungsgerichtspräsidenten ist das m. E. kaum vereinbar. Dabei fing alles so gut an. Im Jahre 2005 führte der Kasseler Oberbürgermeister den Präsidenten Dr. Johannes R. mit blumigen Worten in sein neues Amt als Verwaltungsgerichtspräsident des Verwaltungsgerichts Kassel ein. Da war die Rede davon, dass er schon ein alter Bekannter der Stadt sei, weil er bereits von 1990 bis 2001 als Richter am Verwaltungsgerichtshof tätig war und in den 80er Jahren 13 Monate am Landgericht gewirkt hat. Der Oberbürgermeister erwähnte in seiner Einführungslaudatio die Tätigkeit des neuen Präsidenten als 1.Vorsitzenden des Tennis-Club Marburg und dass er jemand sei, der die Bälle gut zurückspielt. Da wird auch nicht vergessen, dass Herr Dr. Johannes R. passionierter Wintersportler ist und bereits im zarten Alter von vier Jahren das erste Mal auf Skiern stand. Dem Verwaltungsgericht unter der neuen Leitung des Präsidenten Dr. Johannes R. wünschte der Kasseler Oberbürgermeister in seiner salbungsvollen Einführungsrede eine glückliche Zukunft und dem Präsidenten selber viel Erfolg und alles Gute in Kassel. Mittlerweile hat man den Präsidenten fallen lassen wie eine heisse Kartoffel, jedenfalls in der Internetpräsentation der Stadt Kassel. Bis vor kurzem konnte unter diesem Link noch auf die Einführungsrede zum Amtsantritt des Verwaltungsgerichtspräsidenten gelangen. Zwischenzeitlich geht das nicht mehr. Aber wofür gibt es letzendlich einen Google-Cache. Jetzt muss man schon auf den entsprechenden Google-Cache verlinken, um in diesen verbalen Genuss zu kommen. Bleibt abzuwarten, wann auch dieser Link ins Leere läuft. Das könnte dann ein Beweis dafür sein, dass man diese unappetitliche Sache unter allen Umständen unter der Decke halten möchte. Übrigens: Vor Gericht sind alle gleich, einige scheinen etwas gleicher zu sein. Bei dem 35- jährigen Angeklagten wurden ca. 60 Bilddateien mit kinderpornografischen Dateien gefunden. Im Strafverfahren ist der Angeklagte vom Amtsgericht zu 6 Monaten Haft mit Bewährung verurteilt worden. Die Berufung des Angeklagten gegen dieses Urteil wurde durch das zuständige Landgericht - mit Recht - zurückgewiesen. Auf Grund des Vergehens wurde dem Kläger das Arbeitsverhältnis als Erzieher gekündigt, mit der Begründung, dass allein aufgrund des Besitzes einer größeren Anzahl von Bilddateien mit Ablichtungen betr. pornographische Handlungen an bzw. mit Kindern ein unabweisbarer Verdacht eigener pädophiler Neigungen des Klägers gegeben ist. Den ganzen Vorgang lesen… Wie verhält sich das eigentlich mit dem Verdacht eigener pädophiler Neigungen bei einem Verwaltungsgerichtspräsidenten, auf dessen PC man über 1000 Dateien kinderpornografisches Bildmaterial gefunden hat und der dafür rechtmässig verurteilt wurde?

Public AffairsDecember 8, 2006 8:39 pm

Da hat sich der NVV- NordhessischerVerkehrsVerbund - wieder was Schönes ausgedacht, um auf einfache Art und Weise an die persönlichen Daten seiner Kunden zu kommen. Unter dem Kulanzangebot "NVV- 5 Minuten Garantie," erstattet der NVV den Fahrgästen das Entgelt für die Fahrt, wenn der Bus mehr als 5 Minuten Verspätung hat. Dabei sammelt der NVV persönliche Daten der Fahrgäste, die sich die Fahrtkosten bei Verspätungen zurückholen wollen. Ein wirklich feiner Service! Aber in dieser Hinsicht ist man ja vom NVV nicht verwöhnt. Bei der Eingabe der Daten über den Vorfall der Verspätung fragt der NVV die persönlichen Daten der Fahrgäste ab. mumann Der Fahrgast muss zwangsläufig einer Übermittlung seiner persönlichen Daten einschliesslich seines Geburtsdatums zustimmen, sonst bricht das System ab. Wofür benötigt der NVV eigentlich das Geburtsdatum seiner Fahrgäste? Er wird die ja wohl kaum zum Geburtstag beglücken wollen. Vom NVV wurde mir mitgeteilt, dass man nur über das Geburtsdatum die Fahrgäste dem entsprechenden Fall zuordnen kann. Eine andere Möglichkeit hätte man nicht. Das kann man glauben oder kann es lassen. Ich lasse es lieber, weil ich nirgends auf der gesamten 5-Minuten Garantie-Site des NVV einen Hinweis darüber finde, dass die Daten nach Abschluss der Reklamation umgehend gelöscht werden. Der NVV weist zwar darauf hin, dass die persönlichen Daten nur zu Kontaktzwecken genutzt werden und die Beschwerde anonym behandelt wird. Alleine das geht kaum, denn dann hätte man die persönlichen Daten erst gar nicht erheben dürfen. Wenn der Fahrgast nun schon dem NVV sein zwangsweises Einverständnis geben muss, dass der seine persönlichen Daten zu "betrieblichen" Zwecken verwenden darf, um die Fahrtkosten im Rahmen der "Fünf-Minuten Garantie" ersetzt zu bekommen, kann das viel bedeuten, der NVV legt sich ja nicht fest, was er mit "betrieblich" meint und wie er die Daten weiterverwertet. Das wissen anscheinend die Mitarbeiterinnen des NVV, die man am Telefon hat, wenn man beim NVV anruft, auch nicht so genau. Oder sie wissen es und dürfen es nicht weitersagen und werden dabei auch schon mal recht pampig. Und dies, obwohl auf der Web-Site des NVV die Rede ist von "garantiert gutem Service und präziser Information. Der NVV will, dass der Kunde über alles informiert und mit dem Service zufrieden ist und das auf der ganzen Linie. Der Fahrgast hätte ein Anrecht auf eine durchgehend freundliche Bedienung. Wenn das so ist, dann müssen einige Mitarbeiterinnen des NVV diese Aussage auf der Website noch nicht zur Kenntnis genommen haben, oder jemand hat das Unternehmen verwechselt. Beim NVV jedenfalls kann man einen ganz anderen Eindruck bekommen. Der Kunde, wollte sich im Service-Point des NVV eine Fahrtkostenerstattung über 1,60 Euro abholen. Die Auszahlung wurde jedoch verweigert, mit der Aussage, es würden keine persönlichen Daten über den Kunden vorliegen und deswegen hätte Herr M. vom NVV die Auszahlung im Computer gesperrt. In der Tat hatte der Kunde einer Weitergabe seiner persönlichen Daten widersprochen, indem er auf dem Online-Formular zur Kostenerstattung vermerkte: Bitte beachten: Hiermit widerrufe ich meine zwangsweise gegebene Zusage, dass meine persönlichen Daten für betriebliche Zwecke verwendet werden dürfen. Möchte der Kunde sich zu Recht beim NVV in Kassel beschweren bekommt er zu hören, dass sich alle verantwortlichen Personen plötzlich in irgendwelchen Besprechungen und auf Auswärtsterminen befinden und die "netten" und "freundlichen" NVV-Mitarbeiterinnen werden recht schnippisch, wenn man eine vorgesetzte Stelle der abwesenden Personen verlangt. Möchte man gar den hauseigenen Datenschutzbeauftragten sprechen, wird einem die Telefonnummer nicht bekannt gegeben. Man bekommt beim NVV die sonderbarsten Erklärungen, warum man unbedingt die persönlichen Daten des Kunden braucht, um die Fahrkosten auszuzahlen. Da will einem doch eine NVV- Mitarbeiterin allen Ernstes weis machen, man brauche die persönlichen Daten um Missbrauch zu verhindern. Es könne sich ja jemand eine Fahrkarte aus dem Papierkorb holen und damit Fahrtkosten geltend machen. Auf die Frage, wie denn dieser Jemand wissen könne, wann welcher NVV-Bus wo Verspätung gehabt haben könnte, wenn er nicht selbst mitgefahren sei, bekommt man allerdings keine Antwort. Dann wiederum meinte der bereits erwähnte Herr M. vom NVV, man brauche die persönlichen Daten unbedingt, weil man die dem Finanzamt vorlegen müsse, um zu belegen, dass man die Fahrtkosten an den Kunden ausgezahlt habe. Auf die Frage, wozu das Finanzamt das Geburtsdatum des Kunden braucht, wusste auch dieser keine plausible Antwort. Ich glaube mal, beim NVV wird gewürfelt, welchen Bären man dem NVV-Kunden aufbinden soll. Es ist vielen nicht bewusst, dass das Geburtsdatum einer Person ein gravierendes persönliches Datenmerkmal ist, welches eine einwandfreie Identifizierung auch ohne nähere Adressdaten zulässt. Sowas hat in den Händen des NVV nichts zu suchen! Ich kann mich nun des Eindrucks nicht erwehren, dass der NVV hier persönliche Daten seiner Fahrgäste sammelt, um diese Daten möglicherweise gewinnbringend weiter zu verwenden. Auf meine entsprechende Anfrage beim NVV wies man dies zwar zurück, doch schriftlich bestätigen wollte man mir das nicht.

Public Affairs 8:35 pm

Eine Busfahrt mit dem NVV kommt immer wieder einer Erlebnisreise gleich. Das fängt schon damit an, dass die Busse Verspätungen von 15 Minuten und mehr haben und einige Fahrer ausnehmend unfreundlich sind. Es deutet alles darauf hin, dass der Fahrer, der die Route bediente, seinen Busführerschein in der Taiga gemacht hat. Gefahren ist er wie ein tasmanischer Teufel. Es ist nicht besonders lustig, wenn der Fahrer unmittelbar nach Lösen der Fahrkarte, wenn der Fahrgast noch gar keine Möglichkeit hatte einen Sitzplatz aufzusuchen, einen Blitzstart hinlegt, dass der Fahrgast fast zu Boden geht. Für diesen "Service" an Beförderung verlangt der NVV natürlich Kohle mit steigender Tendenz - Preise hoch - Service runter, wir leben ja schliesslich in der Servicewüste Deutschland und die feinen NVV-Oberen kommen ja nicht in die Verlegenheit mit ihren Helldrivern durch die Gegend fahren zu müssen. Erfreulicherweise gibt es beim NVV auch nette, hilfsbereite Fahrer, die sich schon fast für das Chaos im Fahrplan und die Unfreundlichkeit ihrer Kollegen entschuldigen - man trifft sie allerdings recht selten.

Public AffairsMay 1, 2006 9:18 pm

Wolfhagen ist eine historische Fachwerkstadt und liegt idyllisch im Naturpark Habichtswald nordwestlich von Kassel. Man kann in Wolfhagen durchaus gemütlich einkaufen und durch die malerischen Gässchen bummeln, Kaffee trinken und gut essen. Dazu muss man aber erst mal in Wolfhagen sein und das ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln, nämlich mit dem NVV ein Problem. NVV steht für “Nordhessischer VerkehrsVerbund.”

Nehmen wir mal an, Sie möchten an einem Wochentag um 9:40 Uhr von Naumburg-Altenstädt, einem kleinen aber feinen Dörfchen, sieben Kilometer von Wolfhagen entfernt, mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Wolfhagen fahren.

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Dazu müssen Sie spätestens 30 Minuten vor Fahrtantritt ein AST-Taxi (AnrufSammelTaxi) bestellt haben. Das fährt Sie in atemberaubenden fünf Minuten von Naumburg-Altenstädt zur Hessenklinik nach Wolfhagen und kommt dort um 9:45 Uhr an. An der Hessenklinik-Wolfhagen müssen Sie nun ein anderes AST-Taxi bestellen, das um 10:15 Uhr an der Klink eintrifft und bis zum Einkaufszentrum 5 Minuten braucht. Um 10:20 Uhr ist die Fahrt zu Ende. Fahrzeit für sieben Kilometer 10 Minuten, Wartezeit 30 Minuten.

Irgendwann möchten Sie wieder nach Naumburg-Altenstädt zurück, sagen wir um 13:20 Uhr? Dann sollten Sie bis spätestens 12:50 Uhr das AST-Taxi benachrichtigt haben, damit es um 13:20 Uhr am Einkaufszentrum Wolfhagen eintrifft.

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Das AST-Taxi fährt Sie in vier Minuten zum Bahnhof Wolfhagen, Ankunft 13:24 Uhr. Dort haben Sie Zeit bis 14:00 Uhr und müssen bis 13:30 Uhr ein anderes AST-Taxi angerufen haben, welches Sie um 14:00 Uhr vom Wolfhager Bahnhof zum Naumburger Bahnhof chauffiert. Ankunft dort 14:20 Uhr. Am Naumburger Bahnhof haben Sie wieder viel Zeit, nämlich bis 15:07 Uhr. Dann kommt einer der berühmt-berüchtigten roten Busse vom NVV, bzw. RKH und fährt Sie in vier Minuten nach Naumburg-Altenstädt. Ende der Reise 15:11 Uhr! Für sieben Kilometer haben Sie 1 Stunde und 51 Minuten gebraucht! Fahrzeit 28 Minuten, Wartezeit 1 Std. 23 Minuten. Kosten der gesamten Tour hin und zurück 7,60 Euro.

Da darf aber nichts schief gehen. Hin und wieder kommt es vor, dass Fahrer des NVV anscheinend Probleme mit dem Ablesen der Uhr haben und die Haltestellen zu früh anfahren und auch wieder abfahren oder erst gar nicht halten. Wenn Sie dann noch einen Busfahrer erwischen, der fährt und bremst als hätte er den Führerschein in der kirgisischen Steppe gemacht und kaum dass man den Bus bestiegen hat anfährt wie ein tasmanischer Teufel und man Mühe hat sich auf den Beinen zu halten, macht die Fahrt so richtig Spass.

Insgesamt haben Sie bei diesem Ausflug über 14 Kilometer mit dem NVV von Naumburg-Altenstädt nach Wolfhagen und wieder zurück, dank der “hochintelligenten” Fahrplanprogrammierung des NVV, 1 Stunde und 53 Minuten irgendwo in der Gegend herumgestanden.

Public AffairsJanuary 26, 2006 3:58 pm

amicaherdSeit dem 09.12.05. sind wir im Besitz eines Amica-Elektroherdes. Am 16.12.05 reklamierten wir beim Hermes Technischer Kundendienst, dass die hintere rechte Kochplatte Abblätterungen aufweist und auch die anderen Kochplatten entsprechende Spuren aufweisen. Zugesagt wurde, dass der Techniker die Kochplatte auswechselt. Am 27.12.05 meldete sich der Techniker H**nze. bei uns. Er führte aus, dass er keine Ersatzteile bekommen habe, die Kochplatte aber aus seinen eigenen Beständen austauscht. Eingebaut wurde eine EGO-Platte. Im schriftlichen Rep.-Auftrag vermerkte der Techniker, dass auch die anderen Kochplatten anfangen abzublättern. Da die Kochplatten immer unansehnlicher wurden, wurde erneut der Kundendienst davon in Kenntnis gesetzt. Termin :10.01.06. Auftragsnummer :1640/406. Zu diesem Termin sollten die restlichen drei Kochplatten ausgetauscht werden. Ausserdem wurde bemängelt, dass die Backofentür nicht richtig schliesst. Am Vormittag des 10.01. 06 erschien der Kundendiensttechniker D**fler vom Technikservice 24. Nach kurzer Besichtigung der Platten lief er zu seinem Wagen und kam mit einer Flasche „Enablitz“ zurück. Er bat um eine alte Zeitung und begann eine Kochplatte energisch mit Enablitz zu bearbeiten. Uns hielt er dabei einen Vortrag, dass die Kochplatten vor erstmaligem Gebrauch „eingebrannt“ werden müssen, d. h. die Platten sollten etwa 10 Minuten auf Stufe drei betrieben werden. So würde es auch in der Gebrauchsanweisung stehen. Wenn man dies nicht beachten würde, würde das Silikon der Platten diese unansehnlich machen. Ausserdem sollten wir neue Kochtöpfe mit entsprechendem Boden verwenden. Davon abgesehen, die Kochplatten wurden vor dem ersten Gebrauch entsprechend 10 Minuten auf Stufe drei betrieben, obwohl dieses Procedere nicht in der Gebrauchsanweisung steht. Eigenartig ist auch, dass die bereits ausgetauschte rechte hintere EGO-Kochplatte eine einwandfreie Oberfläche aufweist, und dies ohne „Enablitz“ oder sonstige Behandlungen. Die Beanstandung, dass die Backofentür auf der linken Seite unten nicht richtig schliesst, versuchte der Techniker D**fler dadurch zu beseitigen, indem er die Tür an dieser Seite mit der Hand richtete, allerdings mit dem Ergebnis, dass die Tür nun noch schlechter schliesst. Ausserdem ist zu sagen, dass wir unser Kochgeschirr nicht von der Großmutter geerbt haben, sondern dies den heute üblichen Normen entspricht. Mit seiner Enablitz-Putzaktion kam der Techniker D**fler nicht so recht weiter, ausser zerbröseltem Zeitungspapier war kein sichtbarer Effekt zu bemerken. Im Gegenteil, die behandelte Platte sieht scheckig und fleckig aus. Darauf angesprochen meinte er, das muss man viele Male tun, bis es Wirkung zeigt, er wäre nicht dazu da, uns die Kochplatten zu reinigen. Da hat er Recht, sein Auftrag war die Herdplatten auszutauschen. Angeblich hatte der Techniker die Platten nicht dabei, die müssten bestellt werden, darüber würden wir Bescheid bekommen, es würde ein neuer Termin ausgemacht. Die alten Platten würden zur Prüfung eingeschickt, wenn diese intakt wären, müssten wir die Reparatur bezahlen. Wann die neuen Platten kommen würden, könne er nicht sagen. Auf meine Frage, ob wir darüber irgend etwas schriftliches, wie etwa einen Reparatur-Auftrag, bekommen würden, meinte der Techniker, er würde uns nichts schriftliches geben. Da dies alles in recht pampigem Ton erfolgte, bat ich den Techniker höflich aber bestimmt umgehend die Wohnung zu verlassen. Dem kam er auch nach, doch auf der Treppe verabschiedete er sich mit „Arschloch.“ Ein recht ungewöhlicher Abschiedsgruß. Ich habe das Verhalten dieses „freundlichen“ Technikers schriftlich der Geschäftsführung von Technikservice24 mitgeteilt, mit der Bitte, dafür zu sorgen, dass sich der Techniker schriftlich bei mir entschuldigt. Bis zum derzeitigen Zeitpunkt ist das noch nicht geschehen. Was uns ebenfalls irritiert, ist der Umstand, dass das Grillen im Backofen ausnahmslos nur bei ¼ geöffneter Backofentür und Anbringen eines Hitzeschutzschildes über der geöffneten Backofentür möglich ist.hitzeschild Dazu ist in der Gebrauchsanweisung vermerkt, dass der Herd während des Grillens zu beaufsichtigen ist und Kinder fernzuhalten sind. Mit anderen Worten heisst das, dass die Küche während des Grillens quasi zum Sperrgebiet erklärt werden muss, weil beim Berühren des Herdes während des Grillens Verbrennungsgefahr besteht.vorsicht heiss Eine recht unübliche Funktion für einen Elektroherd der Neuzeit. Die Aluminiumleiste, die als Hitzeschutzschild dient und andere Aussenteile des Herdes, werden sehr heiss, ferner ist es auch kein Vergnügen während des Grillens am Herd zu stehen, da ja die heisse Luft aus dem Backofen durch die geöffnete Tür nach oben entweicht. seitenansichtVor diesem Amica-Herd kann man nur warnen, vor allem wenn Kinder und Haustiere im Haushalt sind!! Ich weiss nicht, was sich eine Firma denkt, ein derart antiquiertes Teil in den Handel zu bringen. Unserer voriger Herd der Fa.Neff, der leider nach 20 Jahren seinen Geist aufgegeben hat, war da wesentlich fortschrittlicher, da durfte man die Backofentür beim Grillen jedenfalls schliessen und die Gefahr von Verbrennungen war nicht gegeben. Mittlerweile macht sich ein anderer unangenehmer Begleiteffekt der Enablitz-Putz- und Reparaturaktion bemerkbar: Sämliche Kochtöpfe, die mit einer der Enablitz-behandelten Herdplatten in Berührung kommen, haben einen schwarzen Boden und müssen nach Gebrauch gereinigt werden. Ausserdem ist es nicht möglich, empfindliche Backwaren im Backofen zuzubereiten, weil diese, wohl wegen der schlechtschliessenden Tür in sich zusammenfallen. Den gesamten Sachverhalt habe ich mittlerweile der Geschäftsleitung von Technikservice24, sowie Herrn H**nke von Amica International in Ascheberg zur Kenntnis gebracht. Bei meinem heutigen Anruf teilte mir Herr H**nke mit, dass mittlerweile ein neuer Reparaturversuch am 19.01.06 unternommen werden soll. Interessant ist nur, dass ich von dem Termin nicht informiert wurde. Ausserdem teilte man mir mit, dass der Herd nicht zurückgenommen werden kann. Auch ein anschliessendes Gespräch mit einem Herrn K**n brachte keine neuen Erkenntnisse, ausser, daß ich auf Rücknahme des Gerätes bestehe. Der Händler, der das Gerät geliefert hat erklärt, er könne das Gerät nicht zurücknehmen, das sei Sache des Kundendienstes, die hätten an dem Gerät schon herumrepariert. Amica International will das Gerät aber auch nicht zurücknehmen. Ich habe diesen beiden Herrn unmissverständlich klar gemacht, dass an dem Herd momentan nicht mehr herumrepariert wird, weil ich erst einmal wissen möchte, ob dieses Exemplar den deutschen gesetzlichen Voraussetzungen entspricht. Vielleicht möchte ja auch der eine oder andere den Herd mal in "Grillaktion" sehen, natürlich unter den entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen oder einen Blick auf die vom Technikservice24-Kundendiensttechniker mit "Enablitz" misshandelten Kochplatten werfen. Da es sich in jedem Falle um nachweisbare Tatsachen handelt, fruchten auch Drohungen der beiden Herren, entsprechendes gegen eine Veröffentlichung im Internet zu unternehmen, nicht wirklich. Über den hier geschilderten Sachverhalt ist nun auch der Hersteller, die Fa. Amica Wronki S.A in Polen informiert. Nun bin ich mal gespannt wie es weiter geht. Update v. 17.01.06: Dem Techniker D**fler vom TechnikService24 Kundendienst hatte ich eine Frist bis zum 17.01.06 gesetzt, sich schriftlich für seine verbale Entgleisung zu entschuldigen. Aber auch das hat er nicht geschafft. Überhaupt hüllt sich der TechnikService24 Kundendienst in Schweigen. Mit Telefax v. 13.01.06 hat das Service-Department der Fa. Amica Wronki S.A (Polen) geantwortet wie folgt: Wir entschuldigen uns bei Ihnen für alle Unannehmlichkeit. Sobald wir eine Antwort von unserem Servicepartner aus Deutschland bekommen haben, werden wir zu in Ihrem Schreiben vorgestellte Angelegenheit Stellung nehmen und Sie darüber informieren. Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen für die Sache günstige Lösung zu finden. Na, wenigstens schon mal etwas, nachdem der TechnikService24 Kundendienst und die Fa. Amica-International in Ascheberg abgetaucht sind. Mal sehen wie es weitergeht. Update vom 26.01.06 Am 23.01.06 erhielt ich ein Fax von Amica-Deutschland in dem mir mitgeteilt wird, dass der Herd nun doch zurückgenommen wird. Am 24.01.06 schrieb mir dann die Fa. TechnikService24 wie folgt: Sehr geehrter Herr … wir nehmen Bezug auf Ihr o.a.Schreiben, welche wir in Kopie von der Fa. Amica erhalten haben und nehmen Stellung wie folgt: Bedingt durch die Tatsache, dass hier eine intensive Recherche notwendig war, konnten wir erste heute antworten. Wir bitten dies zu entschuldigen. Laut Aussage unseres kompetenten Technikers, Herrn D**fler war die Schutzschicht der Herdplatten nicht richtig eingebrannt, weshalb der Techniker versucht hatte diese zu reinigen mit einem speziellen Reinigungsmittel. Da dieser Versuch erfolglos war, sollten neue Herdplatten bestellt werden. Ein schriftlicher, maschineller Reparaturauftrag konnte der Techniker Ihnen nicht aushändigen, da noch eine Ersatzteilbestellung erforderlich war und der Auftrag somit noch nicht abgeschlossen werden konnte. Für den unglücklichen Reparaturablauf sowie die Äusserung unseres Technikers möchten wir uns in aller Form bei Ihnen entschuldigen. Ausserdem möchten wir Ihnen versichern, dass diese Art und Weise nicht zum Standard unseres Hauses zählt. Bei dem involvierten Techniker wurden entsprechende Massnahmen getroffen. (Der Brief wurde originalgetreu wiedergegeben.) Aha, laut Aussage des kompetenten Technikers war die Schutzschicht nicht eingebrannt…Wenn der Herd schon einige Zeit in Gebrauch ist, müsste sich eine eventuell vorhandene Schutzschicht schon längst eingebrannt haben. Das "spezielle Reinigungsmittel", welches der kompetente Techniker verwendete, war "Enablitz". Damit hat meine Großmutter in den 50er Jahren schon den Herd poliert. Das weisse Zeug wurde auf die warme Herdplatte gegeben und mit einem Lappen nachpoliert. Auch gut, weil der kompetente Techniker sich nicht entschuldigen wollte, hat es sein Chef getan. Damit kann ich leben. Es ist schon recht verwunderlich, wie hier versucht werden sollte den Kunden auch noch zu verschaukeln. Blamabel wird es nur, wenn der Kunde Ahnung von der Materie hat. Wir haben uns nun zu einem Herd entschlossen, bei dem wir sicher sind, dass uns im Eventualfall einer Reklamation nicht der TechnikService24 be- bzw.heimsucht.

Public AffairsJanuary 22, 2006 4:17 pm

Der vorliegende Fall liegt schon ein paar Jahre zurück. Sind Sie Mitglied bei der Barmer Ersatzkasse? Waren Sie schon öfter krankgeschrieben? Sind Sie vielleicht schon längere Zeit arbeitsunfähig? Dann packen Sie schon mal ein paar Sachen zusammen, Schlafanzug, Zahnbürste, was man halt so braucht…. Es kann Ihnen nämlich passieren, daß Sie durch die Barmer Ersatzkasse zwangseingewiesen werden. Das glauben Sie nicht? Lesen Sie selbst! Der Versicherte ist Mitglied bei der Barmer Ersatzkasse. Er war wegen orthopädischen Problemen in der Vergangenheit schon öfter arbeitsunfähig. Seit 21.06.01 ist der Versicherte erneut arbeitsunfähig. Im September 2001 schickt ihn die BEK zum Medizinischen Dienst, der weitere Arbeitsunfähigkeit attestiert. Anscheined scheint man den Gutachtern beim MDK nicht zu trauen, denn die BEK hegt trotzdem permanent Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit des Versicherten. Man beschliesst bei der Barmer, d. h. ein Sachbearbeiter beschliesst, den Versicherten zur Feststellung seiner Arbeitsunfähigkeit in eine orthopädische Klinik einzubestellen. Der Versicherte bekommt folgendes Schreiben von der Barmer Ersatzkasse. Als Rechtsgrundlage für dieses sonderbare Vorgehen legte die BEK den § 62 SGB 1 zugrunde: Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, soll sich auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers ärztlichen und psychologischen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen, soweit dies für die Entscheidung über die Leistung erforderlich ist. (Mitwirkungspflicht des Leistungsberechtigten) Der § 62 SGB 1, den die BEK hier anführt, regelt ausschließlich über die Mitwirkung des Leistungsberechtigten, daß derjenige, der Sozialleistungen erhält, sich ärztlichen Untersuchungsmaßnahmen unterziehen soll, soweit dies für die Entscheidung über eine Leistung erforderlich ist. Er rechtfertigt in keinem Falle die Anordnung einer Krankenhausbeobachtung durch eine Krankenkasse. Krankenhauseinweisungen werden in Deutschland immer noch vom Arzt, bzw. in besonderen Fällen per Gerichtsbeschluß über einen Amtsarzt vorgenommen, niemals auf Anordnung einer Krankenkasse! Ärztliche Untersuchungen bezüglich Feststellung von Arbeitsunfähigkeit regelt der § 275 SGB V. Der Gesetzgeber berechtigt und verpflichtet nicht eine Krankenkasse dazu, die Arbeitsunfähigkeit im Rahmen einer Krankenhausbeobachtung feststellen zu lassen. Im Gegenteil, dies ist rechtswidrig! Die Mitwirkungspflicht des Leistungsberechtigten ist bereits erfüllt, wenn er sich einer ambulanten Untersuchung, bzw. Behandlung unterzieht. Der § 275 SGB V Abs. 1 Punkt 3 b regelt die Verpflichtung der Krankenkassen in gesetzlich bestimmten Fällen, oder wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, bei Arbeitsunfähigkeit zur Beseitigung von Zweifeln an der Arbeitsunfähigkeit, eine gutachterliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) einzuholen. Dies hat die BEK in der Vergangenheit in hinreichendem Maße und zuletzt am 25.09.01 bei dem Versicherten getan. Der Versicherte hat sich gegen diese Begutachtung in keiner Weise gesträubt. Letztendlich darf auch der MDK keine Klinikeinweisungen zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit vornehmen. Es besteht für den MDK keine Rechtsgrundlage in die ärztliche Behandlung einzugreifen (Siehe § 275, Abs.: 5 SGB 5) Das wollte dann wohl der Sachbearbeiter der BEK tun. Er schrieb den Aufnahmearzt der orthopädischen Klinik an und teilte diesem mit, dass der Versicherte für den 20.03.02 zwischen 8.00 Uhr und 11.00 Uhr einbestellt ist. Dazu bekam die Klinik auch gleich Kopien der letzten Krankenakten des Versicherten, was datenschutzrechtlich zu einiger Besorgnis Anlass gibt. Der Versicherte setzte sich telefonisch mit dem Aufnahmearzt der Klinik in Verbindung und fragte nach einer ärztlichen Einweisung, dabei erfuhr er, dass der Klinik dieses Vorgehen auch suspekt vorkam und keine ärztliche Einweisung, die Voraussetzung für eine Klinikeinweisung ist, vorhanden war. Die Klinik lehnte daraufhin das Ansinnen der BEK ab. Nach entsprechenden Anrufen des Versicherten bei der Hauptverwaltung der BEK in Wuppertal verursachte das Verhalten des Sachbearbeiters Thomas S. wohl einigen Unmut, denn aus den internen Unterlagen der BEK geht hervor, dass man den Versicherten darüber unterrichten solle, dass es bei der Einweisung ins Krankenhaus nicht verbleibt. Der Versicherte bekam ein entsprechend knappes Schreiben.

Public AffairsJanuary 1, 1970 12:59 am

Macht Ihnen das Einkaufen noch Spass? Mir nicht! Wer beim Einkauf nicht draufzahlen will, muss schon genauer auf Packungsgrößen und Preise schauen. Dabei fällt eine besonders unappetitliche Masche einiger Hersteller auf. Statt den Preis zu erhöhen, reduzieren die einfach den Packungsinhalt. Der Kunde zahlt den gleichen Preis für weniger Ware. Viele Verbraucher merken das nicht sofort, weil sie gewohnheitsmässig auf den Preis schauen und nicht auf das Füllgewicht. Das jüngste Beispiel dafür ist dieser Hersteller von Tiefkühlkost aus Bremerhaven. Der reiht sich jetzt auch ein in das Abkassieren der Verbraucher und reduziert den Packungsinhalt bei gleichbleibendem Preis. Waren bisher 600, bzw. 650 g in den Beuteln, so sind es zukünftig nur noch 500 g, wie in dem Blog der TK-Firma mit dem frostigen Namen zu lesen ist. Nun setzt man in Bremerhaven sogar noch eins drauf. Zur Zeit rechnet man bei dieser Firma noch mit einer normalen Ernte. In der Annahme, dass aber die Preise für die kommenden Ernten steigen, weil u. a. eventuelle Klimaveränderungen Auswirkungen auf die späteren Ernten haben können, aber nicht zwangsläufig müssen, kassiert man schon mal prophylaktisch die Verbraucher nach der bewährten Masche ab: Reduzierung des Packungsinhaltes bei gleichem Preis. Das alles können Sie hier im Originaltext nachlesen. Leider ist eine solche Vorgehensweise kein Einzelfall. Ich finde, man sollte diesen Firmen eindeutig zu verstehen geben, was man von dieser Art und Weise, die Verbraucher abzukassieren, hält und seine Kritik am Verhalten solcher Firmen an der Tiefkühltruhe im Supermarkt zum Ausdruck bringen. So hilflos ist der Kunde gar nicht. So wollte ein Kaffeeröster vor Jahren die Packungsgröße von 500 auf 400 Gramm absenken und mußte dies wieder rückgängig machen, weil die Kunden revoltiert haben. So herausragend schmecken mir die Fertiggerichte von Frosta® nun auch wieder nicht, dass ich mir als Verbraucher diese Abkassiererei gefallen lassen muss. Ich hatte hin und wieder mal das ein oder andere Frosta® - TK-Menue im Gefrierschrank, für alle Eventualitäten, doch das wird sich zukünftig ändern. Auch Aldi, Lidl und andere Anbieter haben in Sachen TK-Menüs einiges schmackhaftes anzubieten, wenn es denn unbedingt Fertiggerichte sein müssen. Vorausgesetzt ich wäre ein enthusiastischer Anhänger von TK-Menues und ich rechne hier richtig, müsste ich für 100 g Frosta®-Menue 0,60 Euro auf den Tisch legen (500 g = 2,99 Euro) Bei Apetito® aus Rheine z. B. müsste ich für 100 g nur 0,37 Euro berappen. (700 g = 2,59 Euro) Das würde bedeuten, 700 g TK-Menue von Frosta® kosten 4,20 Euro, inklusive Reinheitsgebot. Das würde auch bedeuten, dass 700 g TK-Menue von Apetito® nur 2,59 Euro kosten, inklusive keine Geschmacksverstärker, Konservierungs-und Zusatzstoffe lt. gesetzlichen Verordnungen. Das bedeutet, ein Menue von Apetito ist 1,61 Euro günstiger, als ein Menue von Frosta®, wobei bei 500 g Frosta®-Menue noch das Problem hinzu kommt, für mich zumindest, dass man kaum satt wird und eventuell Beilagen wie Kartoffeln, Reis oder Salat zugeben muss, dann wird es noch teurer. 1,61 Euro haben oder nicht haben, sind für viele keine leichte Entscheidung, wobei der Verbraucher die Bekenntnisse mit dem Reinheitsgebot der Hersteller auch nur zur Kenntnis nehmen kann. Nachvollziehen kann er sie kaum. Was haben uns die Firmen schon alles versprochen. Das Waschmittel wäscht schon seit Jahrzehnten immer weisser, weisser gehts gar nicht mehr. Fruchtsaftgetränke schmecken immer orangiger….. so orangige Orangen gibts gar nicht. Und wenn Maggi® sich tausend Knoten in den Löffel macht und die Leser von Readers Digest® die Firma zum 5. Mal hintereinander zur vertrauenvollsten Marke gewählt haben. Ich persönlich habe da so meine Probleme mit dem Glauben. Nun ist eine vorwiegende Ernährung mit Fertiggerichten der gesunden Ernährung sowieso abträglich, denn die meisten Fertiggerichte enthalten zu viel Fett, gesättigte Fettsäuren, zu viel Kochsalz, zu wenig Ballaststoffe und eine geringe Nährstoffdichte. Wer sich gesund ernähren will, sollte auf Gerichte zurückgreifen, die wenig Fett und gesättigte Fettsäuren, wenig Cholesterin und Natrium und pro Portion mindestens 10% an Vitamin A, C, Calcium, Eisen, Protein und Ballaststoffe enthalten.


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